Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Andrea Benesch, Im Grund 26, 53840 Troisdorf, der Inhaberin von Lektorat Feder und Eselsohr (im Folgenden: „Lektorat Feder und Eselsohr bzw. Lektorin“ genannt), und ihrem/ihrer Auftraggeber:in (im Folgenden „Kund:in“ genannt). Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer:in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Gegenüber Unternehmer:innen gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass die Lektorin nochmals auf sie hinweisen müsste. Verwendet der/die Unternehmer:in entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Lektorin dem ausdrücklich zugestimmt hat. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

 

§ 2 Probelektorat

 

Lektorat Feder und Eselsohr bietet ein kostenloses Probelektorat von 3 bis 5 Normseiten à 1.500 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) an. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Die Lektorin behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen sowohl für das Probelektorat als auch für eine Überarbeitung abzulehnen. Das kostenlose Probelektorat wird nur angeboten, wenn der/die Autor:in sein/ihr Werk weitgehend fertiggestellt und ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit hat. Entscheidet sich der/die Kund:in nach dem Probelektorat für eine Zusammenarbeit, werden die 3 bis 5 überarbeiteten Normseiten bei der Preisberechnung mitberechnet.

 

§ 3 Vertragsabschluss

 

(1) Der/die Kund:in schildert per Email, telefonisch oder über das Kontaktformular sein/ihr Anliegen und übersendet die Probeseiten. Die Lektorin unterbreitet daraufhin anhand der Qualität der Probeseiten ein individuelles auf den/die Kund:in abgestimmtes Angebot (= Angebot im Sinne des § 145 BGB). Erst durch die ausdrückliche Beauftragung des/der Kund:in zu dem ihm/ihr übersandten Angebot in Textform kommt der Vertrag zwischen den Vertragsparteien zustande. Für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB gilt: Das Lektorat Feder und Eselsohr übersendet dem/der Kund:in ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das Bezug nimmt auf mündliche Vertragsverhandlungen oder solche in Textform. Wenn der/die Kund:in hierauf nicht unverzüglich antwortet, gilt sein/ihr Schweigen als Annahme im Sinne des § 362 HGB.

(2) Als Verbraucher:in erhält der/die Kund:in mit dem Angebot den Vertragstext, die Widerrufsbelehrung und die AGB. Das Lektorat Feder und Eselsohr speichert den vollständigen Vertragstext nicht. Der Vertragstext ist für den/die Kund:in nicht online abrufbar.

  

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich — falls nicht ausdrücklich anderweitig ausgewiesen — zzgl. gesetzlicher MwSt. Gegenüber Endverbrauchern gibt das Lektorat Feder und Eselsohr den Bruttopreis inkl. MwSt an.

(2)  Eine Normseite umfasst 1.500 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Normseitenzahl des überarbeiteten Werks (inkl. der 3 bis 5 Seiten des Probelektorats), die für den Preis ausschlaggebend ist, errechnet sich durch Division der Gesamtanzahl der Zeichen (inkl. Leerzeichen und ggf. Fußnoten) durch 1.500. Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Preise pro Normseite werden im Angebot festgesetzt.

(3) Die Rechnungstellung erfolgt nach der Abnahme bzw. Vollendung.

(4) Lektorat Feder und Eselsohr ist bei vertragsgemäßer Leistung berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen und auch Teilleistungen nach Erbringung bzw. Fertigstellung abzurechnen.

(5)  Bei einem Auftragswert von über 200,00 € werden die ersten 50 % des Gesamtpreises nach dem ersten Korrekturdurchgang gezahlt. Dieser Betrag ist mit Zugang der Rechnung vor Beginn der zweiten Überarbeitung fällig.

(6) Liegen besondere Gründe vor (z. B. Insolvenzbekanntmachung, verzögerte Zahlungen in der Vergangenheit) ist die Lektorin berechtigt, Vorkasse zu fordern. Bei Neukunden behält Lektorat Feder und Eselsohr sich vor, eine anteilige Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen.

(7) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.

 

§ 5 Bearbeitung

 

(1) Das Ziel der Leistungen ist die höchstmögliche Reduzierung aller von dem/der Kund:in verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) oder Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil sowie der Logik und der Spannung (Lektorat). Wird der Inhalt nur auf Logik und Spannung geprüft (Testlesen), erfolgt keine Korrektur von Fehlern. Der Text des/der Kund:in wird je nach Vereinbarung im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ und „Kommentare“ durchgeführt.

(2) Die Bearbeitung erfolgt gemäß der im Angebot getroffenen Absprachen.

a)     Die Leistung gilt als erbracht, wenn durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf 7.200 Druckzeichen enthalten ist.

b)     Abweichend gilt für das Schnellkorrektorat, bei dem mehr als 30 Normseiten Ausgangstext pro Tag bearbeitet werden oder bei einer Fehleranzahl von mehr als 10 Fehlern pro 1.800 Zeichen im Ausgangstext die Leistung als erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler pro 5.400 Zeichen enthalten ist.

c)     Bei Texten, die sowohl als Schnellkorrektorat bearbeitet werden mit mehr als 30 Seiten pro Tag und einer Fehleranzahl von mehr als 10 Fehlern pro 1.800 Zeichen im Ausgangstext gilt die Leistung als erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich eine Fehlerzahl von einem Fehler pro 3.600 Zeichen nicht überschritten wird.

(3) Lektorat Feder und Eselsohr führt Überarbeitungen in digitalem Format oder in Papierform durch. Möglich ist die Übersendung der digitalen Form in den Formaten: .doc, .docx. Der/die Kund:in kann das zu überarbeitende Dokument der Lektorin elektronisch oder per Post (auf CD) zusenden. Wird das Manuskript in Papierform zugesandt, erfolgt der Versand und Rückversand auf Kosten des/der Kund:in.

(4) Grundlage der Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Rechtschreib-Duden.

§ 6 Lieferung und Leistungszeit

 

(1) Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen Erklärungen in Textform maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der/die Kund:in dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.

(2) Die Nichteinhaltung dieser Termine ist dann unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten durch den/die Kund:in beruht.

(3) Die Lektorin bemüht sich um strikte Einhaltung des ggf. vereinbarten Liefertermins. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den/die Kund:in unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.

(4) Die Lieferung erfolgt entweder auf elektronischem oder postalischem Weg. Auf Wunsch wird das Dokument auch als selbstgebrannte CD versandt. Die Kosten, sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung hierfür trägt der/die Kund:in.

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des/der Kund:in

 

(1) Das zu überarbeitende Dokument muss der Lektorin zum in Textform festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.

(2) Insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen wird regelmäßig Kontakt zu dem/der Kund:in gehalten. Der/Die Kund:in verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

(3) Sofern der/die Kund:in die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er/sie dies der Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.

(4) Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des/der Kund:in.

(5) Sofern der/die Kund:in diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er/sie nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen/ihren Wünschen ausgeführt.

(6) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

 

§ 8 Kündigung, vorzeitige Beendigung und Anpassung

 

(1) Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität (Rechtschreibung, Grammatik u. Ä.) der ersten Probeseiten (siehe § 3 I dieser AGB) abweichen. In diesem Fall können sich die Vertragsparteien im Einvernehmen auf eine höhere Vergütung einigen.

(2) Die Lektorin behält sich vor, Manuskripte/Texte aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen. Werden der Lektorin erst nach Beginn der Bearbeitung solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, die weitere Erfüllung unbeschadet des Anspruchs auf Vergütung der bereits erbrachten Leistung abzulehnen.

(3) Beide Parteien können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beenden, insbesondere wenn der/die Kund:in seinen/ihren Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder der/die Kund:in fällige Abschlagszahlungen nicht leistet, sowie im Falle einer erheblichen von der Lektorin verschuldeten Terminüberschreitung, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil festgesetzt wurde. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei abgelehnt worden.

(4) Der/Die Kund:in kann den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund vor dessen Fertigstellung des Werks kündigen und beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch der Lektorin jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den/die Kund:in vorgesehenen Kapazitäten.

 

§ 9 Abnahme und Beanstandungen

 

(1) Nach Mitteilung der Fertigstellung des (Teil-)Lektorats oder (Teil-)Korrektorats ist der/die Kund:in innerhalb von 14 Tagen zur Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind binnen dieser Frist der Lektorin gegenüber in Textform zu erklären und auszuführen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der/die Kund:in nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung des Werks unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert hat. Kein Grund für Beanstandungen ist es, wenn der/die Kund:in Vorschläge seitens der Lektorin im Rahmen des Lektorats (Vorschläge zu Inhalt, Stil, etc.) oder der Formatierung ablehnt.

(2) Der/die Kund:in hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen.

(3) Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, tritt an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.

(4) Das Lektorat Feder und Eselsohr ist jederzeit berechtigt, Ihnen Teile des Gesamtwerks zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Der/Die Kund:in muss die Abnahme erteilen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Einmal abgenommene Teile können von dem/der Kund:in später nicht mehr abgelehnt oder Änderung diesbezüglich verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, welche der/die Kund:in zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht kennen konnte.

§ 10 Vertraulichkeit und Herausgabe der Ausgangstexte

 

(1) Die Lektorin verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Näheres enthält die Datenschutzinformation.

(2) Hinsichtlich der übermittelten Texte und allen betrieblichen oder persönlichen Informationen, die das Lektorat Feder und Eselsohr im Zusammenhang mit dem Auftrag über den/die Kund:in erhält, verpflichtet sich die Lektorin, Stillschweigen auch nach Vertragsende zu bewahren.

(3) Wenn der/die Kund:in es ausdrücklich verlangt, wird die Lektorin nach Vertragsbeendigung alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, löschen. Ausgangstexte und Unterlagen, die in verkörperter Form vorliegen, werden auf Kosten des/der Kund:in herausgegeben oder auf Verlangen des/der Kund:in hin oder bei Nichtannahme vernichtet.

 

§ 11 Gewährleistung

 

(1) Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Ist das Werk (Lektorat oder Korrektorat) mangelhaft Im Sinne des § 633 BGB, ist der/die Kund:in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen und im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten, den Preis zu mindern oder bei Selbstvornahme Ersatz der notwendigen Aufwendungen zu verlangen.

(2) Verlangt der/die Kund:in Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl der Lektorin durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuerstellung mangelfreier Werke.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bzgl. eines durch Lektorat Feder und Eselsohr erstellten Werks beträgt ein Jahr ab Abnahme oder, wenn nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist, ab Vollendung.

(4) Kein Mangel ist es, wenn der Kunde Vorschläge seitens der Lektorin im Rahmen des Lektorats (Vorschläge zu Inhalt, Stil, etc.) oder der Formatierung ablehnt. Dies ist als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.

(5) Ein Mangel liegt auch dann nicht vor, wenn die Voraussetzungen des § 5 II dieser AGB erfüllt sind.

(6) Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die Lektorin, ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), und bei Garantieversprechen, soweit vereinbart oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

§ 12 Haftungsbeschränkung der Lektorin

 

(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die Lektorin, ihren gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und bei Garantieversprechen, soweit vereinbart oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner:in regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von der Lektorin, ihren gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Das Lektorat Feder und Eselsohr haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die Lektorin haftet insoweit unbeschadet der vorherigen Absätze nicht für Schäden an Geräten und in Netzwerken des/der Kund:in, Schäden am Text oder dessen Verlust in Folge elektronischer Datenübertragung, z. B. durch Viren- oder andere Schädlingsprogramme oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software. Die Geräte der Lektorin sind auf angemessenem, dem Stand der Technik entsprechenden Niveau gesichert.

(5) Der/Die Kund:in garantiert, dass die von ihm/ihr zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Das Lektorat Feder und Eselsohr nimmt keine wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Prüfungen des von dem/der Kund:in zur Verfügung gestellten Materials vor. Der/Die Kund:in stellt uns hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und verpflichtet sich, der Lektorin die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen, wenn die Lektorin ihrer Schadensminderungspflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt hat.

 

§ 13 Impressumsvorgaben für den/die Kund:in

 

(1) Der/Die Kund:in ist bei einem Korrektorat oder Lektorat verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines/ihres Werks zu erwähnen. Der Name der Lektorin, der Firmenname der Lektorin und/oder die Website der Lektorin werden jeweils hinter folgenden Stichworten genannt:

1.     bei einem Korrektorat: „Korrektorat“

2.     bei einem Lektorat: „Lektorat“

(2) Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Webseite zu nennen.

§ 14 Belegexemplare

 

(1) Der/Die Kund:in überlässt der Lektorin unentgeltlich ein Belegexemplar seines/ihres Werks. Die Lektorin ist berechtigt, dieses zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 

(2) Belegexemplare werden nur zu Werbe- und persönlichen Zwecken aufbewahrt und verwendet.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der/die Kund:in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Für Verträge, an denen ein/eine Verbraucher:in nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Lektorats Feder und Eselsohr.

(3) Sofern der/die Kund:in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen/ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder sein/ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Lektorats Feder und Eselsohr, soweit der/die Kund:in Kaufmann bzw. Kauffrau oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

Stand: 27.04.2021